Sind Sie Verwalter einer WEG und sind z.B. beauftragt gegen Miteigentümer die Zahlung von Sonderumlagen, Rücklagen oder Hausgeld durchzusetzen?
Sie haben als Wohnungseigentümer Pflichten und fühlen sich massiv eingeschränkt mit wenig Rechten und Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Entscheidungen der WEG und deren Verwalter?
Sind Sie betroffen, sollten Sie so früh wie möglich unsere professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Wir haben im WEG-Recht die Erfahrung, auch schwierige Auseinandersetzungen wieder auf eine sachliche Ebene zu führen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.


