Das Leben wird immer komplizierter, schon ganz alltägliche Dinge sind häufig schwer durchschaubar. Als Anwälte sehen wir darin eine Herausforderung. Durch konsequente Spezialisierung sind wir für Sie auf vielen Gebieten der richtige Ansprechpartner.
Um die Bezeichnung Fachanwalt / Fachanwältin führen zu dürfen ist eine mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Anwältin oder Anwalt erforderlich. Neben einer erfolgreichen Lehrgangsteilnahme ist der Anwaltskammer eine bestimmte Anzahl praktischer Fälle nachzuweisen. Das erworbene Wissen muss durch jährliche Fortbildungen immer wieder neu nachgewiesen und auf aktuellem Stand gehalten werden.


