Allg. Strafrecht und Jugendstrafrecht Ordnungswidrigkeiten / Führerscheinrecht

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Für eine erfolgreiche Verteidigung sind zwei Faktoren wichtig:

1.Nehmen Sie unbedingt so früh wie möglich Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Nur so können Fehler verhindert werden, die später u.U. nicht mehr auszugleichen sind. Die Weichen-
stellung für die spätere Hauptverhandlung erfolgt bereits im Ermittlungsverfahren.

2. Äußern Sie sich niemals ohne anwaltlichen Beistand oder zumindest zuvor erholten Rechtsrat gegenüber der Polizei. Oft erweisen sich im Alleingang getätigte und protokollierte Äußerungen im nachhinein als nicht wieder gut zu machende Fehler. Machen Sie daher zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Durch dieses Vorgehen dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen.

Diese Grundsätze gelten auch im Bußgeldverfahren!

Auch bei drohendem Bußgeld, Fahrverbot und Führerscheinentzug stehen wir Ihnen zur Seite und setzen alles daran, dass es nicht bei der angeordneten Strafe bleibt und sich keine nachteiligen Folgen bei der Führerscheinbehörde ergeben. Soweit erforderlich unterstützen wir Sie bei der Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis.

Sind Sie Opfer einer Straftat, dann sind wir der starke Partner an Ihrer Seite, der Sie bei Zeugenvernehmungen durch Ermittlungsbehörden und vor Gericht genauso begleitet, wie er Ihnen hilft Ihre Ansprüche gegen den Straftäter durchzusetzen.

Rechtsanwältin Gabriele Greiner-Zimmermann

Tel.: +49 851 - 98 83 9-0

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